Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Grohmann Logistik GmbH ist berechtigt, zur Auftragserfüllung weitere Unternehmen einzusetzen.
Zusätzlich zu vergüten sind die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen sowie Erweiterungen des Auftrages durch den Auftraggeber.
Das Entgelt ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Entladung fällig.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die beweglichen, elektronischen oder sonst empfindlichen Teile seiner Geräte, wie z. B. EDV-Anlagen, Waschmaschinen etc. fachgerecht für den Transport zu sichern. Die Grohmann Logistik GmbH ist nicht verpflichtet, die Sicherung zu überprüfen.
Gegen Ansprüche der Grohmann Logistik GmbH ist die Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Alle unsere Tätigkeiten sind im Fracht-, Speditions- und Lagerrecht des Handelsgesetzbuches HGB geregelt.
Für die Lagerung von Umzugsgut gelten ergänzend die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB).
In allen anderen Fällen arbeiten wir ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), neuste Fassung.